|
Förderung des
Tierschutzes jetzt auch gemeinnützig !
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
05.02.2003 wurde der Bereich „Förderung des Tierschutzes“, als weiterer
Vereinszweck, in unserer Satzung festgeschrieben.
Darauf hin haben wir das Protokoll der Mitgliederversammlung dem Finanzamt
Gütersloh zur Kenntnis und mit der Bitte um Anerkennung der Gemeinnützigkeit
des Tierschutzes vorgelegt.
Mit Schreiben vom 18.02.2003 (Eingang 21.02.03) wurde dieser Bitte entsprochen,
so dass wir nunmehr in der Lage sind entsprechende Zuwendungsbescheinigungen
(Spendenquittungen) auch für diesen neuen Bereich unserer Tätigkeit
auszustellen.
( Uli
Kuck , 21.02.2003)
|