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wir freuen uns sehr, daß Sie, nachdem Sie sich einen Überblick über unser Anliegen und unsere Arbeit verschafft haben, eine Mitgliedschaft bei der 'Samoshilfe Deutschland e.V.' in Erwägung ziehen. Die Höhe der Mitgliedbeiträge können Sie unten stehender Liste entnehmen.

Das Vereinsleben wird geregelt durch unsere Satzung vom 06.07.2001 in der Fassung vom 05.02.2003, welche von Ihnen durch Ihren Antrag auf Mitgliedschaft anerkannt wird. In dieser Rubrik finden Sie auch die Namen der Gründungsmitglieder des Vereins.
Alle weiteren, vereinsrelevanten Daten entnehmen Sie bitte unserem
Impressum, in dem wir auch unsere Kontaktmail-Adressen nennen und Hinweise über den Haftungsauschluß hinsichtlich der Inhalte dieser Hompage geben.
Gerne können Sie uns jeder Zeit ansprechen, um Fragen zu stellen oder um uns Ihre Anregungungen mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft bei der Samoshilfe Deutschland e.V. verpflichtet nicht zu aktiver Mitarbeit.

Wir freuen uns jedoch über jede Idee, die an uns herangetragen wird. Sei es auf dem Gebiet der Material- oder der Geldbeschaffung. Mitdenken ist also erlaubt und erwünscht !!!

Unter Kontakt können Sie uns jeder Zeit ansprechen, um Fragen zu stellen oder um uns Ihre Anregungungen mitzuteilen.

   hier gibt es das Formular  'Antrag auf Mitgliedschaft'  zum Ausdrucken

Dieses Formular steht als pdf-Dokument zur Verfügung. Um pdf-Dateien zu öffnen und zu drucken, benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader. Die aktuelle Version des Programms können Sie hier downloaden.



 

laut Satzung in der zur Zeit gültigen Fassung vom 05.02.2003

Jahresbeitrag:

EURO

Bei Beitritt nach dem 30. Juni einmalig für das Eintrittsjahr (**)

Erwachsene

30,00 €

15,00 €

 

nicht Volljährige (*)

15,00 €

7,50 €

 

Familienbeitrag:

Anmeldung von 3 Familienmitgliedern

50,00 €

25,00 €

 

Jedes weitere Familienmitglied

23,00 €

11,50 €

 

Jedes weitere nicht volljährige Familienmitglied (*)

10,00 €

5,00 €

 

 

(*) Für das Jahr in dem die Volljährigkeit erreicht wird, wird der Erwachsenenbeitrag erhoben.

 

(**) Nach Ablauf des Beitrittsjahres wird für alle Folgejahre der links stehende Jahresbeitrag erhoben.
 

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(Impressum)
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