|
Besonderheit:
|
Die Körperschaft ist gemeinnützig. Anerkennung
durch die Finanzverwaltung des Landes NRW, Rheda-Wiedenbrück
(jetzt Finanzamt Gütersloh),
vom 09.07.2001 - (für den Bereich Förderung des Tierschutz ab 18.02.03).
Datum des letzten Freistellungsbescheides für beide Bereiche: 24.05.2007. Die Körperschaft ist berechtigt,
für Spenden, die zur Verwendung der satzungsmäßigen
Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach
§ 50 Abs. 1 EstDV (Einkommensteuer-Durchführungs-Verordnung)
auszustellen. Dies gilt auch für die Mitgliedsbeiträge.
Die
Satzung in der jeweils gültigen Fassung regelt das Vereinsleben
und legt die Rechte und Pflichten des Vorstandes fest.
|